Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage der Geschäftsbeziehung mit der Firma Baumpflege Mierau.
1. Vertragsabschluss
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Abweichende Bestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Durch Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, sofern er bei Auftragserteilung keine ausdrücklichen abweichenden Erklärungen abgibt.
2. Angebotsinhalt und Angebotsfrist
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen verantwortlich, die er der Firma Baumpflege Mierau unaufgefordert vor der Erstellung von Kostenvoranschlägen oder Angeboten übermittelt. Wenn abweichende Bedingungen zu Verzögerungen oder zur Nichtaufnahme von Arbeiten führen, behält sich die Firma Baumpflege Mierau das Recht vor, Anfahrtskosten in Höhe von 0,50 Euro pro Kilometer sowie 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Ein Vertragsabschluss erfolgt, wenn der Auftraggeber die Firma Baumpflege Mierau schriftlich (per Fax oder E-Mail) mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Jedes Angebot behält seine Gültigkeit für 30 Tage ab dem angegebenen Datum. Kosten für die Beseitigung von unerlaubten Hindernissen im Arbeitsbereich, Absperrungen, Beschilderungen und Verkehrslenkungsmaßnahmen sind nicht im Angebot enthalten.
3. Genehmigungen und Zugang
Vor Beginn der Arbeiten muss der Auftraggeber alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen einholen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Auftraggeber ist für alle Kosten verantwortlich, die der Firma Baumpflege Mierau aufgrund fehlender oder unvollständiger Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Baumpflege Mierau ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt der Firma Baumpflege Mierau während der Durchführung der Leistungen einen geeigneten, kostenlosen Zugang zum Arbeitsbereich zur Verfügung.
4. Leistungsbeschreibung
Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet:
- Feinast: Ast mit einem Durchmesser von 1 bis 3 cm
- Schwachast: Ast mit einem Durchmesser von über 3 bis 5 cm
- Grobast: Ast mit einem Durchmesser von über 5 bis 10 cm
- Starkast: Ast mit einem Durchmesser von über 10 cm
- Baumfällung: Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstumpf verbleibt im Boden
- Formschnitt: Beschneiden von Gehölz zur optischen Gestaltung
- Kronenpflege: Entfernen von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen; präventive Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Aspekte sind sekundär
- Totholzentnahme: Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke aus Gründen der Sicherheit
- Kroneneinkürzung: Schnitt zur Verkleinerung der Krone in den Bereichen Fein-, Schwach- und Grobastast, optische Aspekte sind sekundär
- Kronenauslichtung: Entfernen ganzer Äste an der Basis, um die Winddurchlässigkeit der Krone zu erhöhen
- Kronensicherung: Sichern von Baumkronen oder einzelnen Ästen
Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. Totholzentnahmen und Kronenpflege erfolgen grundsätzlich im belaubten Zustand des Baumes. Wenn der Kunde auf einen früheren Beginn der Arbeiten besteht, akzeptiert er, dass Äste mit Knospen, die noch nicht eindeutig als tot identifiziert werden können, belassen werden.
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege“ (ZTV-Baumpflege, herausgegeben von FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Colmantstr. 32, 53115 Bonn), Stand 2006, sind gültig.
5. Ausführungsfristen
- Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind Empfehlungen oder Schätzungen und kein fester Bestandteil des Vertrags, außer es wird ausdrücklich anders vereinbart.
- Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen können sich die Ausführungsfristen angemessen verlängern oder neu vereinbart werden.
- Arbeiten erfolgen nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif oder durchschnittlichen Außentemperaturen unter 6°C aus Gründen der Unfallverhütung.
- Wenn wir uns in Verzug befinden, muss der Kunde uns eine Frist von zwei Wochen setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern die Ausführung nicht innerhalb der Frist begonnen wurde.
6. Mehrarbeit
Für zusätzliche Arbeiten, die über den im Auftrag beschriebenen Umfang hinausgehen, ist die ausdrückliche schriftliche Erweiterung des Auftrags durch den Auftraggeber erforderlich. Zusatzarbeiten werden nach Stundenlohn abgerechnet und schriftlich mit einem Stundenarbeitsnachweis dokumentiert. Die vereinbarten Stundenlöhne gelten. Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, einschließlich dieser Formvorschrift selbst.
7. Haftungsausschluss
Die Firma Baumpflege Mierau haftet nur für grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit. Bagatellschäden (z.B. leichte Beschädigungen im Gelände, Sägemehl im Rasen) sind von der Haftung ausgeschlossen.
8. Zahlungsvereinbarungen
Die von der Firma Baumpflege Mierau in Rechnung gestellten Leistungen sind ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Verzug gelten die üblichen Bankzinsen, Mahngebühren und Kosten, die der Firma Baumpflege Mierau entstehen. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die für beide Vertragspartner vorteilhaft ist.